Glossar
Forschungszulage-Glossar
Die zentralen Begriffe rund um die Forschungszulage — kurz, präzise und auf dem Stand des FZulG 2026. Von der Bemessungsgrundlage bis zur technischen Unsicherheit.
ForschungszulageForschungszulagengesetzBescheinigungsstelle ForschungszulageBemessungsgrundlageFördersatzGemeinkostenpauschaleForschung und EntwicklungTechnische UnsicherheitEigenleistungAuftragsforschungPersonalkostenKMUFestsetzungRückwirkende BeantragungVorhabenZIM
- Forschungszulage
- Eine steuerliche Förderung des Bundes für Forschung und Entwicklung (F&E) in Unternehmen. Sie wird auf Antrag gewährt, ist ein Rechtsanspruch (kein Wettbewerbsverfahren) und wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt — auch in Verlustjahren. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG).
- Forschungszulagengesetz (FZulG)
- Das seit 2020 geltende Gesetz, das die Forschungszulage regelt. Es definiert, welche F&E-Tätigkeiten förderfähig sind, wie hoch die Förderung ausfällt und in welchem zweistufigen Verfahren sie beantragt wird.
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Die staatliche Stelle, die im ersten Schritt prüft und bescheinigt, ob ein Vorhaben förderfähige Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Die BSFZ-Bescheinigung ist Voraussetzung für die anschließende Festsetzung der Forschungszulage durch das Finanzamt.
- Bemessungsgrundlage
- Die Summe der förderfähigen Aufwendungen, auf die der Fördersatz angewendet wird. Seit 2026 liegt sie bei bis zu 12 Mio. € pro Jahr (zuvor 10 Mio. €) und umfasst Personalkosten, die Gemeinkostenpauschale, Eigenleistung und anteilige Auftragsforschung.
- Fördersatz
- Der Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage gefördert wird: 25 % für Unternehmen allgemein, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bei einer Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € ergibt das maximal 4,2 Mio. € Forschungszulage pro Jahr.
- Gemeinkostenpauschale
- Seit dem 1.1.2026 wird auf die direkten F&E-Kosten ein pauschaler Aufschlag von 20 % gewährt, der die Gemeinkosten abdecken soll. Dadurch werden bei KMU effektiv bis zu 42 % der direkten F&E-Kosten gefördert (35 % Fördersatz auf die um 20 % erhöhte Basis).
- Forschung und Entwicklung (F&E / FuE)
- Systematische, schöpferische Tätigkeit mit dem Ziel, den Wissensstand zu erweitern und Neues zu schaffen. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung — entscheidend ist, dass ein Vorhaben neuartig ist und eine technische Unsicherheit überwindet.
- Technische Unsicherheit
- Das Kernkriterium der Förderfähigkeit: Zu Projektbeginn ist nicht klar, ob und wie das technische Ziel erreichbar ist. Reine Anwendung bekannter Verfahren oder Routine-Optimierung erfüllt dieses Kriterium nicht — gerade bei Software ist die Abgrenzung zur „normalen" Entwicklung der häufigste Knackpunkt.
- Eigenleistung
- Arbeit, die Einzelunternehmer oder Mitunternehmer selbst im F&E-Vorhaben erbringen. Sie ist mit einem gesetzlich festgelegten Stundensatz von 100 € je nachgewiesener Arbeitsstunde (maximal 40 Stunden pro Woche) als förderfähige Aufwendung ansetzbar – seit dem 1.1.2026 angehoben von zuvor 70 €.
- Auftragsforschung
- F&E, die ein Unternehmen extern in Auftrag gibt. Die Kosten sind zu 70 % als förderfähige Aufwendung anrechenbar, sofern der Auftragnehmer im EU/EWR-Raum sitzt.
- Personalkosten
- Der größte Posten der Bemessungsgrundlage: Löhne und Gehälter der im F&E-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Maßgeblich ist der Anteil der Arbeitszeit, der nachweislich auf förderfähige F&E entfällt.
- KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. KMU erhalten den erhöhten Fördersatz von 35 % statt 25 %.
- Festsetzung (Finanzamt)
- Der zweite Schritt des Verfahrens: Auf Basis der BSFZ-Bescheinigung setzt das Finanzamt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit der Steuerschuld oder zahlt sie aus. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen in der Praxis meist 6–8 Monate.
- Rückwirkende Beantragung
- Die Forschungszulage kann für mehrere zurückliegende Jahre beantragt werden — F&E-Aufwand seit 2020 bzw. praktisch ab 2022 ist je nach Veranlagung oft noch abrufbar. Das macht auch Projekte interessant, die längst abgeschlossen sind.
- Vorhaben
- Die im FZulG verwendete Bezeichnung für ein einzelnes, klar abgegrenztes F&E-Projekt. Jedes Vorhaben wird einzeln auf Förderfähigkeit geprüft und bei der BSFZ beantragt; eine saubere Abgrenzung der Teilprojekte ist für eine schlüssige Projektbeschreibung entscheidend.
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
- Ein wettbewerbliches Zuschussprogramm des Bundes für Innovationsprojekte des Mittelstands. Anders als die Forschungszulage ist ZIM antrags- und themengebunden und nicht als Rechtsanspruch ausgestaltet — beide Förderungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren.
20 Minuten · Kostenlos · Unverbindlich
20 Minuten. Danach weißt du,
was dir zusteht.
Kein Verkaufsgespräch. Keine Verpflichtung. Nur eine ehrliche Einschätzung, ob und wie viel Förderung für euch drin ist.
100+Unternehmen
98%Erfolgsquote
0Risiko