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Glossar

Forschungszulage-Glossar

Die zentralen Begriffe rund um die Forschungszulage — kurz, präzise und auf dem Stand des FZulG 2026. Von der Bemessungsgrundlage bis zur technischen Unsicherheit.

Forschungszulage
Eine steuerliche Förderung des Bundes für Forschung und Entwicklung (F&E) in Unternehmen. Sie wird auf Antrag gewährt, ist ein Rechtsanspruch (kein Wettbewerbsverfahren) und wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt — auch in Verlustjahren. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG).
Forschungszulagengesetz (FZulG)
Das seit 2020 geltende Gesetz, das die Forschungszulage regelt. Es definiert, welche F&E-Tätigkeiten förderfähig sind, wie hoch die Förderung ausfällt und in welchem zweistufigen Verfahren sie beantragt wird.
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Die staatliche Stelle, die im ersten Schritt prüft und bescheinigt, ob ein Vorhaben förderfähige Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Die BSFZ-Bescheinigung ist Voraussetzung für die anschließende Festsetzung der Forschungszulage durch das Finanzamt.
Bemessungsgrundlage
Die Summe der förderfähigen Aufwendungen, auf die der Fördersatz angewendet wird. Seit 2026 liegt sie bei bis zu 12 Mio. € pro Jahr (zuvor 10 Mio. €) und umfasst Personalkosten, die Gemeinkostenpauschale, Eigenleistung und anteilige Auftragsforschung.
Fördersatz
Der Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage gefördert wird: 25 % für Unternehmen allgemein, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bei einer Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € ergibt das maximal 4,2 Mio. € Forschungszulage pro Jahr.
Gemeinkostenpauschale
Seit dem 1.1.2026 wird auf die direkten F&E-Kosten ein pauschaler Aufschlag von 20 % gewährt, der die Gemeinkosten abdecken soll. Dadurch werden bei KMU effektiv bis zu 42 % der direkten F&E-Kosten gefördert (35 % Fördersatz auf die um 20 % erhöhte Basis).
Forschung und Entwicklung (F&E / FuE)
Systematische, schöpferische Tätigkeit mit dem Ziel, den Wissensstand zu erweitern und Neues zu schaffen. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung — entscheidend ist, dass ein Vorhaben neuartig ist und eine technische Unsicherheit überwindet.
Technische Unsicherheit
Das Kernkriterium der Förderfähigkeit: Zu Projektbeginn ist nicht klar, ob und wie das technische Ziel erreichbar ist. Reine Anwendung bekannter Verfahren oder Routine-Optimierung erfüllt dieses Kriterium nicht — gerade bei Software ist die Abgrenzung zur „normalen" Entwicklung der häufigste Knackpunkt.
Eigenleistung
Arbeit, die Einzelunternehmer oder Mitunternehmer selbst im F&E-Vorhaben erbringen. Sie ist mit einem gesetzlich festgelegten Stundensatz von 100 € je nachgewiesener Arbeitsstunde (maximal 40 Stunden pro Woche) als förderfähige Aufwendung ansetzbar – seit dem 1.1.2026 angehoben von zuvor 70 €.
Auftragsforschung
F&E, die ein Unternehmen extern in Auftrag gibt. Die Kosten sind zu 70 % als förderfähige Aufwendung anrechenbar, sofern der Auftragnehmer im EU/EWR-Raum sitzt.
Personalkosten
Der größte Posten der Bemessungsgrundlage: Löhne und Gehälter der im F&E-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Maßgeblich ist der Anteil der Arbeitszeit, der nachweislich auf förderfähige F&E entfällt.
KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. KMU erhalten den erhöhten Fördersatz von 35 % statt 25 %.
Festsetzung (Finanzamt)
Der zweite Schritt des Verfahrens: Auf Basis der BSFZ-Bescheinigung setzt das Finanzamt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit der Steuerschuld oder zahlt sie aus. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen in der Praxis meist 6–8 Monate.
Rückwirkende Beantragung
Die Forschungszulage kann für mehrere zurückliegende Jahre beantragt werden — F&E-Aufwand seit 2020 bzw. praktisch ab 2022 ist je nach Veranlagung oft noch abrufbar. Das macht auch Projekte interessant, die längst abgeschlossen sind.
Vorhaben
Die im FZulG verwendete Bezeichnung für ein einzelnes, klar abgegrenztes F&E-Projekt. Jedes Vorhaben wird einzeln auf Förderfähigkeit geprüft und bei der BSFZ beantragt; eine saubere Abgrenzung der Teilprojekte ist für eine schlüssige Projektbeschreibung entscheidend.
ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
Ein wettbewerbliches Zuschussprogramm des Bundes für Innovationsprojekte des Mittelstands. Anders als die Forschungszulage ist ZIM antrags- und themengebunden und nicht als Rechtsanspruch ausgestaltet — beide Förderungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren.
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